Zunächst findet ein Erstgespräch statt. Hier werden Ihr Anliegen und das Anliegen Ihres Kindes, sowie die aktuelle Problematik, offene Fragen sowie die Formalitäten geklärt. Das Erstgespräch und die weiteren folgenden vier sogenannten probatorischen Sitzungen sind unverbindlich. Sie dienen u. a.. auch dazu, dass Ihr Kind mich kennenlernen kann, denn nur wenn sich Ihr Kind wohlfühlt und mir Vertrauen entgegen bringt, kann es sich öffnen und sich auf einen Veränderungsprozess einlassen.

In den probatorischen Sitzungen wird neben dem Kennenlernen und einem ersten Beziehungsaufbau auch eine sorgfältige Diagnostik erhoben. Zudem erfolgt eine genaue Erhebung der lebensgeschichtlichen Bedingungen Ihres Kindes (Anamnese).
Sollten Sie und Ihr Kind sich dann für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, muss in der Regel bei der Krankenkasse/Beihilfestelle ein Antrag zur Kostenübernahme gestellt werden.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, so kann die therapeutische Behandlung beginnen. Die Anzahl der bewilligten Therapiestunden, die Ihr Kind in Anspruch nehmen kann, ist individuell sehr unterschiedlich. Im Regelfall werden 25 bis 45 Therapiestunden à 50 Minuten durchgeführt, die im wöchentlichen Abstand stattfinden. Ist im Laufe der Behandlung eine deutliche Verbesserung erzielt worden, so können die zeitlichen Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert werden, um zu sehen, ob die Verbesserung stabil ist. Ist dies er Fall, so kann in gemeinsamer Absprache die Therapie beendet werden. Meistens endet die Therapie mit der Erarbeitung einer Rückfallprophylaxe.