Sie sind gesetzlich versichert…

… dann berechnen sich die Kosten einer Psychotherapie nach dem EBM (Einheitlichen Bewertungsmaßstab) und die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Um mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, ist es erforderlich, dass Sie mir in jedem Quartal eine gültige Versicherungskarte vorlegen können.

 

Sie sind privat versichert / bekommen Beihilfe, ….

…. dann können Sie sich direkt an mich wenden. In der Regel wird eine Psychotherapie bei einer approbierten Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutin von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, welche Kosten bei der Psychotherapie übernommen werden und lassen Sie sich die notwendigen Antragsunterlagen zusenden. Achten Sie darauf, wie die Leistungspflicht im Bereich Psychotherapie in Ihrem Vertrag definiert ist. Denn die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages.

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet.

Bei Fragen zur Beantragung der Therapie bin ich Ihnen gerne behilflich.